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Welche Risikostufe hat Ihr System nach der EU-KI-Verordnung?
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Wie die EU-KI-Verordnung KI-Systeme einordnet
Die Verordnung (EU) 2024/1689 folgt einem risikobasierten Ansatz. An der Spitze sind verbotene Praktiken (Art. 5) seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt. Hochrisiko-Systeme (Art. 6 und Anhang III) — sie umfassen Recruiting, Kredit, Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege und Biometrie — tragen die schwersten Pflichten: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz gegenüber Nutzern, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung; die Pflichten aus Anhang III gelten ab dem 2. August 2026. Systeme der Stufe Begrenzt/Transparenz (Art. 50) — Chatbots, Emotionserkennungssysteme, synthetische Medien — müssen offenlegen, was sie sind. Systeme mit minimalem Risiko unterliegen keinen verpflichtenden Anforderungen. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI, Art. 51–55) haben ein eigenes Regime mit zusätzlichen Pflichten bei systemischem Risiko für sehr große Modelle. Den vollständigen Leitfaden für Operatoren finden Sie im Compliance-Leitfaden zur EU-KI-Verordnung.
Häufige Fragen
Was sind die Risikostufen der EU-KI-Verordnung?
Vier Stufen: unannehmbar/verboten (Art. 5) — vollständig untersagt; Hochrisiko (Art. 6 + Anhang III) — schwere Pflichten wie Risikomanagement, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung; Begrenzt/Transparenz (Art. 50) — Offenlegungs- und Transparenzpflichten für Chatbots und Generatoren synthetischer Medien; und minimales Risiko — keine verpflichtenden Anforderungen nach der Verordnung.
Ab wann gilt die EU-KI-Verordnung?
Die Verordnung tritt gestaffelt nach Art. 113 in Kraft: verbotene Praktiken gelten ab dem 2. Februar 2025; die Regeln für GPAI-Modelle und die Governance-Bestimmungen ab dem 2. August 2025; Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (z. B. Recruiting, Kredit, Bildung, Strafverfolgung) ab dem 2. August 2026; und Hochrisiko-Systeme, die Sicherheitskomponenten regulierter Produkte nach Anhang I sind, ab dem 2. August 2027.
Was ist ein Hochrisiko-KI-System nach der EU-KI-Verordnung?
Ein System, das in Anhang III aufgeführt ist — dazu zählen Recruiting und Personalentscheidungen, Kredit-Scoring, Versicherungstarifierung, Bildungszulassung und -bewertung, Sicherheit kritischer Infrastruktur, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle, Rechtspflege sowie biometrische Identifizierung — oder eine Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts nach Anhang I. Hochrisiko-Systeme müssen ein Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, automatische Protokollierung, Transparenzmaßnahmen und menschliche Aufsicht umsetzen und vor der Inbetriebnahme eine Konformitätsbewertung bestehen.
Ist diese Einschätzung Rechtsberatung?
Nein. Dieses Tool ist nur indikativ: Es hilft Ihnen zu orientieren, wo Sie unter der Verordnung (EU) 2024/1689 stehen könnten, stellt aber keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Bestätigen Sie Ihre Pflichten anhand der Verordnung selbst und mit qualifizierter Rechtsberatung, bevor Sie Compliance-Entscheidungen treffen.